Fazit


Obwohl die gültige Wärmeschutzverordnung nunmehr die Erstellung möglichst luftdichter Gebäude fordert und mit Grenzwerten hinterlegt, wird die Luftdichtheit von Gebäuden mit der in der avisierten Energieeinsparverordnung vorgesehenen Bonifizierung einen neuen Stellenwert erreichen. Etagenwohnungen, die mit fugendichten Fenstern ausgestattet sind, erfüllen zumeist heute schon die gestellten Anforderungen.  Werden hier keine Überlegungen zur Zuluftsicherung (notwendiger Mindestluftwechsel) angestellt, ist mit einer Verschärfung der zur Zeit bereits problematischen Schimmelpilzsituation zu rechnen. 

Demgegenüber weisen Eigenheime gegenwärtig ein unbefriedigendes Niveau der Dichtheit auf, was das Auftreten von Bauschäden durch Bauteildurchfeuchtung, Beheizungsprobleme, Zugerscheinungen sowie einen deutlich erhöhten Heizwärmeverbrauch begünstigt.