Ein- und Zweifamilien-, Reihen- und Doppelhäuser (Eigenheime)

Meßtechnische Untersuchungen zur Luftdichtheit von Gebäuden konzentrierten sich bisher vorrangig auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Demnach liegt für diese Gebäudegruppe eine Vielzahl von nationalen und internationalen Resultaten vor /Geißler96/, /IWU95/, /Brunsell80/, /Sell89/. Viele Resultate zeigen, daß sich die n50-Werte neuerrichteter Häuser im Mittel zwischen 4 bis 6 h-1 einordnen.

Bessere Ergebnisse sind erreichbar, wenn das Erreichen einer geringen Luftdurchlässigkeit bereits Ziel der Gebäudeerrichtung war 
(n50=2.6 h-1, /IWU95/). 

Insgesamt zeigt sich, daß Ein- und Zweifamilienhäuser systematisch undichter sind als Etagenwohnungen, was im wesentlichen durch deutlich größere Außenhüllflächen, eine Vielzahl schwierig abzudichtender Details sowie den im Regelfall immer vorhandenen Leichtbauanteil (mind. Dachstuhl) verursacht wird, wobei letzterer ohne eine sorgfältige Abdichtung immer eine wesentliche Schwachstelle bildet. Abbildung 4 zeigt dabei ein Detail, welches häufig anzutreffen ist und keinesfalls als Beispiel dienen sollte. Ausführliche Hinweise zur Planung und Ausführung luftdichter Konstruktionen sind in /IWU95/, /Borsch93/ sowie in DIN 4108 Teil 7 enthalten.
Nicht abgedichtete Abgasdachdurchführung  

Bei der Errichtung einer großen Anzahl von Eigenheimen werden zur Reduzierung der Baukosten Eigenleistungen erbracht. Viele Kompletthausanbieter haben sich mit sog. Ausbauhäusern auf die entsprechende Nachfrage eingestellt. Der Grad des nachträglichen Ausbaus kann dabei unterschiedlich sein, umfaßt jedoch sehr häufig die Dämmung und Luftdichtung der Dachkonstruktion. 

In einer eigenen Untersuchung von 25 neuerrichteten Ein- und Zweifamilienhäusern /Reichel97-2/ in Leicht- und Gemischtbauweise (5 Gemischtbauten, 17 Fertigteil-, 3 Blockhäuser) wurde eine differenzierte Betrachtung der Gebäuden dahingehend vorgenommen, ob in bezug auf die Luftdichtheit Unterschiede auftreten, wenn maßgebliche Bauleistungen an der Außenhülle in Eigenleistung bzw. vollständig von Fachfirmen erbracht wurden. 

In mehr als der Hälfte der Gebäude wurden zumindest der Dachgeschoßausbau von den Eigentümern selbst übernommen. Das betraf einerseits das Auskleiden der Gefache mit Dämmaterial, das Aufbringen der Dampfsperre/-bremse, die raumseitige Beplankung und das Tapezieren. Übereinstimmend erklärten alle befragten Bauherren mit Eigenleistungsanteil, daß eine luftdichte Ausführung der Konstruktion ein neuartiger Aspekt für sie sei, dem während der Arbeiten keinerlei Beachtung geschenkt wurde.

Abbildung 5: Relative Häufigkeitsverteilung der n50-Werte für untersuchte Ein- und Zweifamilienhäuser mit und ohne Eigenleistungen an der Außenhülle  

Der durchschnittliche n50-Wert ohne Eigenanteil beträgt 3.4 h-1 (median 3.2 h-1) Für die Gebäude, in denen der Ausbau des Dachgeschosses von nicht für die Problematik Luftdichtheit sensibilisierten Nutzern selbst durchgeführt wurde, war ein mittlerer n50-Wert von 7.1 h-1 (median 7.6 h-1) und damit mehr als eine Verdoppelung der Luftdurchlässigkeit nachzuweisen. Folglich treten zwischen den Ergebnissen ohne und mit Eigenleistung gravierende Unterschiede auf.

Die Konsequenz aus dieser Tendenz kann nur sein, daß bei Häusern, die mit einem die Luftdichtheit beeinflussenden Eigenleistungsanteil angeboten werden, dem Bauherren die Bedeutung der Luftdichtheit gründlich darzulegen ist. Ferner sind Anleitungen zur Abdichtung der wesentlichen potentiellen Schwachstellen zu geben.

Experimentelle Laboruntersuchungen zur Luftdurchlässigkeit typischer Leckagen
/Reichel97-1/ unterstreichen, daß, hochgerechnet auf das Holzdach eines Einfamilienhauses, durch eine nicht verklebte und lediglich mit 5 cm Überlappung verlegte Dampfsperre, die darüber hinaus an First und Fußboden bündig abschließt und nicht in das Giebelmauerwerk eingebunden ist, allein über diesen Bereich bereits ein n50-Anteil von
2.5 h-1 erfolgt.